Onlinekurs · Veranstaltungsrecht · Wien

Wiener Veranstaltungs­gesetz - der Onlinekurs

Veranstaltungen rechtssicher umsetzen (Wien): vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über Anmeldung und Haftung bis zur Veranstaltungsstättenrichtlinie - praxisnah erklärt von Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl, dem Experten für österreichisches Veranstaltungsrecht.

4 Kapitel Videokurs on demand Kursunterlagen Teilnahmebestätigung
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Der aktualisierte Onlinekurs zum Wiener Veranstaltungsgesetz mit der Novelle 2026 ist in Vorbereitung.

Sie möchten zuerst wissen, was sich rechtlich konkret ändert? Der siflux-Fachbeitrag erklärt die Novelle im Detail: Wiener Veranstaltungsgesetz Novelle 2026 - das ändert sich.

Neu ab 01.07.2026

Die Novelle bringt zwei neue Pflichtenpakete.

Mit 01.07.2026 ändert sich das Wiener Veranstaltungsgesetz spürbar: Awareness wird ab 300 Besucher:innen zur Pflicht, und aus dem Abfallkonzept wird ein Umwelt- und Abfallkonzept.

Wer die neuen Vorgaben früh kennt, plant entspannter: Die Pflichten lassen sich gut in die normale Veranstaltungsplanung integrieren - wenn man weiß, worauf es ankommt.

Awareness wird Pflicht

Ab 300 gleichzeitigen Besucher:innen sind ein Awarenesskonzept und Awarenessbeauftragte Pflicht - wenn Musik, Tanzfläche oder Stehplatzbereich vor der Bühne, Alkoholausschank und ein Ende nach 21 Uhr zusammenkommen (§ 26 Abs 5 und 6).

Umweltgerechte Veranstaltungen

§ 32 gilt künftig für alle Veranstaltungen: Stromaggregate und Heizkanonen sind nur noch zulässig, wenn ein Netzanschluss nicht zumutbar ist. Ab insgesamt 2.000 Besucher:innen braucht es ein Umwelt- und Abfallkonzept mit sieben neuen Pflichtinhalten.

Stichtag statt Übergangsfrist

Die neuen § 32-Pflichten treten am 01.07.2026 in Kraft. Eine allgemeine Übergangsfrist für bereits angemeldete oder bewilligte Veranstaltungen enthält die Novelle nicht - ausdrücklich geregelt ist nur, dass bestehende bewilligte Abfallkonzepte bis 30.06.2027 nachgerüstet werden dürfen (§ 47 Abs 10). Wie sich der Stichtag auf eine bereits bewilligte Veranstaltung auswirkt, klären Sie im Einzelfall mit der Behörde.

Im aktualisierten Onlinekurs lernen Sie, die neuen Pflichten praktisch umzusetzen. Er ist in Vorbereitung.

Ihr Ergebnis

Das können Sie nach dem Kurs.

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Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Sie, wenn Sie ...

  • ... in Wien Konzerte, Clubnächte, Feste, Märkte oder Firmenveranstaltungen planen.
  • ... wissen möchten, ob Ihr Event überhaupt unter das Wiener Veranstaltungsgesetz fällt.
  • ... Zweifel haben, ob Ihre Veranstaltung rechtlich wirklich privat ist - gerade bei Firmenevents.
  • ... die neuen Awareness- und Umweltpflichten ab dem 01.07.2026 korrekt umsetzen möchten.
  • ... nach dem Lesen des Gesetzestexts mehr Fragen als Antworten haben.
  • ... Ihr Haftungsrisiko kennen und reduzieren möchten.
  • ... Rechtssicherheit für Ihre Planung möchten - ohne Jus-Studium.
Curriculum

In vier Kapiteln durch das Wiener Veranstaltungsrecht.

Vier Kapitel: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Wiener Veranstaltungsgesetz und die Veranstaltungsstättenrichtlinie bis zum Stand der Technik.

01
Kapitel 1

Veranstaltungsrecht - Grundlagen

Das Fundament: Was eine Veranstaltung im rechtlichen Sinn ist und wofür Sie als Veranstalter:in geradestehen.

  • Veranstaltung im rechtlichen Sinn: Was zählt dazu - und was nicht?
  • Veranstaltungsarten und ihre rechtlichen Folgen
  • Öffentlich oder privat: die allgemeinen Kriterien
  • Haftung auf drei Ebenen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
  • Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
  • Rollen und Zuständigkeiten: Veranstalter:in, Betreiber:in, Agentur
inkl. Novelle 01.07.2026
02
Kapitel 2

Das Wiener Veranstaltungsgesetz

Das Herzstück: die Wiener Regeln von der Anmeldung bis zur Durchführung - inklusive der neuen Pflichten aus der Novelle.

  • Anwendungsbereich und Ausnahmen des Wiener Veranstaltungsgesetzes
  • Öffentliche und private Veranstaltung: die Wiener Kriterien
  • Anmeldung, Anzeige, Bewilligung: der Weg zur Veranstaltungsberechtigung
  • Durchführungsvorschriften: Sicherheit, Notfallplanung, Besucherzahlen
  • Neu: Awarenesskonzept und Awarenessbeauftragte - Staffel, Frauenquote, Awareness-Rettungskette
  • Neu: Umweltgerechte Veranstaltungen - Aggregate-Regel und Umwelt- und Abfallkonzept
  • Pflichten, Kontrollen und Strafbestimmungen
03
Kapitel 3

Die Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie

Die technische Eignung Ihrer Veranstaltungsstätte: die Maßstäbe, die die Behörde im Verfahren anlegt.

  • Eignungsfeststellung und Lage der Veranstaltungsstätte
  • Fluchtwege, Notausgänge, Türen und Treppen
  • Sitz- und Stehplätze, Fassungsraum, Personenzählung
  • Bühnen, Aufbauten und Zelte
  • Wetterfaktoren, Rollstuhlplätze, Tonanlagen
  • Elektrische Anlagen, Flüssiggas und Spezialeffekte
04
Kapitel 4

Der Stand der Technik

Gesetz und Richtlinie verweisen immer wieder auf den „Stand der Technik“. Hier lernen Sie, damit souverän umzugehen.

  • Was „Stand der Technik“ rechtlich bedeutet
  • Welche Auswirkungen er auf Ihre Veranstaltung hat
  • Wo Sie den Stand der Technik finden: Normen, Richtlinien, TRVB
  • Wie Sie ihn in der Praxis anwenden
Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl
Ihr Vortragender

Lernen Sie vom Experten für Veranstaltungsrecht.

Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf das Veranstaltungsrecht und beschäftigt sich seine gesamte berufliche Laufbahn mit dem österreichischen Veranstaltungsrecht.

Er ist Autor zahlreicher veranstaltungsrechtlicher Fachbücher, Vortragender an Universitäten und Fachhochschulen und als Gutachter tätig.

Veranstaltungsrecht Fachbuchautor Lehre an Universitäten und FHs Gutachter
Stimmen

Das sagen Teilnehmer:innen.

„Der Kurs hat mir sehr gut gefallen und auch so einige ‚Überraschungen‘ mitgeliefert. Er ist sehr gut aufgebaut, die Unterlagen übersichtlich strukturiert und sehr informativ. Die Videos sind gut gemacht, ruckeln nicht und Herr Vögl bringt das sehr gut rüber.“
- Andreas K., Eventagentur
„Wir veranstalten jährlich einen Tag der offenen Türe bei uns am Firmengelände. Mir war es gänzlich unbekannt, dass das eine öffentliche Veranstaltung ist.“
- Stefan K., Eventabteilung eines Unternehmens
Ihr Zugang

Das ist im Onlinekurs enthalten.

  • Videokurs in vier Kapiteln, jederzeit abrufbar
  • Wiener Veranstaltungsgesetz inklusive Novelle 01.07.2026 (Awareness, Umwelt)
  • Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie und Stand der Technik
  • Kursunterlagen zum Download
  • Zeit- und ortsunabhängig lernen - am Desktop und mobil
  • Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Bald verfügbar

Der aktualisierte Onlinekurs zum Wiener Veranstaltungsgesetz mit der Novelle 2026 ist in Vorbereitung.

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FAQ

Häufige Fragen zum Wiener Veranstaltungsgesetz.

Ab wann brauche ich in Wien ein Awarenesskonzept?

Ab dem 01.07.2026, wenn an Ihrer Veranstaltung 300 oder mehr Besucher:innen gleichzeitig teilnehmen können und vier Elemente zusammen die Veranstaltung prägen: musikalische Darbietungen, eine Tanzfläche oder ein Stehplatzbereich vor der Bühne, Alkoholausschank und ein Ende nach 21 Uhr (§ 26 Abs 5). Im Kurs lernen Sie, das für Ihr Event einzuschätzen.

Wie viele Awarenessbeauftragte brauche ich?

Gestaffelt nach gleichzeitig möglichen Besucher:innen: eine Person ab 300, zwei ab 600, drei ab 1.000, vier ab 2.000, fünf ab 3.000, sechs ab 4.000. Ab 5.000 legen Sie eine verhältnismäßige Anzahl im Awarenesskonzept fest. Mindestens jede zweite beauftragte Person muss weiblich sein, alle brauchen jederzeit empfangsbereite Kommunikationsgeräte. Wie Sie ein Awarenesskonzept aufbauen, erklärt der siflux-Fachbeitrag zum Awareness-Konzept.

Was ist eine Awareness-Rettungskette?

Der im Awarenesskonzept festgelegte Ablauf, wie betroffene Besucher:innen Hilfe bekommen und wie diese Hilfe ausgelöst wird. Wie die Rettungskette ausgelöst wird, müssen Sie den Besucher:innen aktiv bekanntmachen, etwa per Aushang oder Ansage (§ 26 Abs 6).

Darf ich bei meiner Veranstaltung noch ein Stromaggregat verwenden?

Ab dem 01.07.2026 nur noch, wenn der Anschluss an das Stromnetz technisch unverhältnismäßig aufwendig oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das gilt auch für Heizkanonen (§ 32 Abs 1). Diese Abwägung sollten Sie dokumentieren können - im Kurs sehen Sie, wie.

Gilt die Novelle auch für bereits bewilligte Veranstaltungen?

Eine allgemeine Übergangsfrist für bereits angemeldete oder bewilligte Veranstaltungen sieht die Novelle nicht vor, sie gilt seit 01.07.2026. Ausdrücklich geregelt ist nur, dass bestehende bewilligte Abfallkonzepte bis 30.06.2027 zum Umwelt- und Abfallkonzept nachgerüstet werden dürfen (§ 47 Abs 10). Was das für Ihre Veranstaltung heißt, klären Sie am besten früh mit der Behörde. Alle Änderungen: siflux-Fachbeitrag zur Novelle 2026.

Ab wie vielen Personen muss ich eine Veranstaltung in Wien anmelden?

Das hängt nicht allein von der Personenzahl ab, sondern von Art, Ort und Rahmen der Veranstaltung. Das Wiener Veranstaltungsgesetz kennt anmeldepflichtige und anzeigepflichtige Veranstaltungen. Im Kurs lernen Sie, welche Kategorie auf Ihr Event zutrifft und wie das Verfahren abläuft.

Brauche ich juristisches Vorwissen für den Kurs?

Nein. Der Kurs ist für Praktiker:innen gemacht: Prof. Vögl übersetzt die Rechtslage in verständliche Schritte für Ihre Veranstaltungsplanung.

Hintergrund zur Novelle

Was sich ab 01.07.2026 rechtlich ändert.

Die rechtlichen Details zur Novelle - Awareness-Pflicht, Umwelt-Paket, Strafen und Übergangsregeln - erklären die siflux-Fachbeiträge. Hier im Kurs lernen Sie die Umsetzung.

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