Onlinekurs · Veranstaltungsrecht · Tirol

Tiroler Veranstaltungs­gesetz - der Onlinekurs

Veranstaltungen rechtssicher umsetzen in Tirol: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über Anmeldung, Großveranstaltungen und Behördenzuständigkeit bis zum Stand der Technik - praxisnah erklärt von Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl.

3 Kapitel 2 h 30 min Video Kursunterlagen Teilnahmebestätigung

€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT) · € 349,- netto · Abwicklung über Digistore24 · sofortiger Kurszugang

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Warum es zählt

In Tirol entscheidet die Größe über Ihr Pflichtprogramm.

Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 kennt eine eigene Kategorie der Großveranstaltung: Werden mehr als 1.500 Besucher:innen gleichzeitig erwartet, muss der Anmeldung ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept beiliegen.

Auch die zuständige Behörde hängt von Ihrer Veranstaltung ab. Der Onlinekurs übersetzt das Tiroler Veranstaltungsgesetz in konkrete Schritte - damit Sie wissen, was wann gilt und wo Sie anmelden.

Großveranstaltung: mehr als 1.500

Werden mehr als 1.500 Personen gleichzeitig erwartet, braucht die Anmeldung ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept - mit Stellungnahmen von Rettungsdienst und Feuerwehr (§ 6a).

Behörde nach Ausdehnung

Bürgermeister:in der Gemeinde - in Innsbruck der Stadtmagistrat. Über mehrere Gemeinden eines Bezirks die Bezirkshauptmannschaft, über mehrere Bezirke die Landesregierung (§ 25).

Anmelden statt riskieren

Das Gesetz unterscheidet anmeldepflichtige und nicht anmeldepflichtige Veranstaltungen. Der Kurs zeigt, was auf Ihr Event zutrifft und wie Sie korrekt anmelden.

Tiroler Veranstaltungsgesetz auf einen Blick

Anmeldefrist
Spätestens 4 Wochen vor Beginn bei der Behörde eingelangt. Bei mehr als 1.000 Personen gleichzeitig 6 Wochen, für Straßenmusik 1 Woche (§ 6 Abs. 2).
Großveranstaltung
Mehr als 1.500 Personen gleichzeitig: Der Anmeldung ist ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept mit Stellungnahmen von Rettungsdienst und Feuerwehr anzuschließen (§ 6a).
Behörde
Bürgermeister:in der Gemeinde, in Innsbruck der Stadtmagistrat. Über mehrere Gemeinden eines Bezirks die Bezirkshauptmannschaft, über mehrere Bezirke die Landesregierung (§ 25).
Strafe
Anmeldepflichtige Veranstaltung ohne Anmeldung: Geldstrafe bis 15.000 Euro (§ 32 Abs. 2 lit. a).

Rechtsgrundlage: Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 (TVG), LGBl. Nr. 86/2003 in der geltenden Fassung. Gesetzestext im RIS · Stand: November 2026

Ihr Ergebnis

Das können Sie nach dem Kurs.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Sie, wenn Sie ...

  • ... in Tirol ein Fest, Konzert, Vereinsfest oder eine Firmenveranstaltung planen.
  • ... wissen möchten, ob Ihr Event überhaupt unter das Tiroler Veranstaltungsgesetz fällt.
  • ... eine größere Veranstaltung planen und wissen müssen, ob ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept nötig ist.
  • ... Zweifel haben, ob Ihre Veranstaltung rechtlich wirklich privat ist - gerade bei Firmen- und Vereinsveranstaltungen.
  • ... nach dem Lesen des Gesetzestexts mehr Fragen als Antworten haben.
  • ... Ihr Haftungsrisiko kennen und reduzieren möchten.
  • ... Rechtssicherheit für Ihre Planung möchten - ohne Jus-Studium.
Curriculum

In drei Kapiteln durch das Tiroler Veranstaltungsrecht.

2 Stunden 30 Minuten Videomaterial: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 bis zum Stand der Technik.

01
Kapitel 1

Das österreichische Veranstaltungsrecht

Das Fundament: Wann ein Vorhaben rechtlich eine Veranstaltung ist und wofür Sie geradestehen.

  • Der Veranstaltungsbegriff und die Veranstaltungsarten
  • Welche Gesetze abseits des Veranstaltungsgesetzes zu beachten sind
  • Öffentlich oder privat: die Unterscheidung und ihre Folgen
  • Haftung auf drei Ebenen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
  • Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
  • Rollen und Zuständigkeiten: Veranstalter:in, Betreiber:in, Agentur
Kernkapitel
02
Kapitel 2

Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003

Das Herzstück: die Tiroler Regeln von der Anmeldung über Großveranstaltungen bis zur Durchführung.

  • Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Anmeldepflichtige und nicht anmeldepflichtige Veranstaltungen
  • Großveranstaltungen (mehr als 1.500 gleichzeitig): das sicherheits- und rettungstechnische Konzept
  • Behördenzuständigkeit: Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Landesregierung
  • Besondere Pflichten des Veranstalters und Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial
  • Pflichten und drohende Strafen
03
Kapitel 3

Der Stand der Technik

Das Tiroler Veranstaltungsgesetz definiert und verlangt den Stand der Technik. Hier lernen Sie, sicher damit umzugehen.

  • Bedeutung und Definition des Begriffs
  • Welche Auswirkungen er auf Ihre Veranstaltung hat
  • Wo Sie den Stand der Technik finden
  • Wie Sie ihn in der Praxis anwenden
Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl
Ihr Vortragender

Lernen Sie vom Experten für Veranstaltungsrecht.

Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf das Veranstaltungsrecht und beschäftigt sich seine gesamte berufliche Laufbahn mit dem österreichischen Veranstaltungsrecht.

Er ist Autor zahlreicher veranstaltungsrechtlicher Fachbücher, Vortragender an Universitäten und Fachhochschulen und als Gutachter tätig.

Veranstaltungsrecht Fachbuchautor Lehre an Universitäten und FHs Gutachter
Stimmen

Das sagen Teilnehmer:innen.

„Danke für diesen informativen Kurs. Ich bin schon länger in der Veranstaltungsbranche tätig, einige Dinge waren mir aber durchaus neu. So wusste ich zum Beispiel nicht, dass sicherheits- und rettungstechnisches Konzept eigentlich zwei verschiedene Konzepte sein sollten. Und dann gab es natürlich auch noch viele weitere spannende Punkte. Man lernt nie aus.“
- Herbert A., Veranstaltungsagentur
Ihr Zugang

Das ist im Onlinekurs enthalten.

  • Videokurs mit 2 h 30 min Laufzeit in drei Kapiteln
  • Veranstaltungsrecht - Grundlagen
  • Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 inkl. Großveranstaltungen und Behördenzuständigkeit
  • Stand der Technik
  • Kursunterlagen zum Download
  • Zeit- und ortsunabhängig lernen - am Desktop und mobil
  • Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Einmalig
€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT)
€ 349,- netto · für Unternehmen mit UID-Nummer
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FAQ

Häufige Fragen zum Tiroler Veranstaltungsgesetz.

Wie früh muss ich meine Veranstaltung in Tirol anmelden?

Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Behörde eingelangt sein. Werden mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet, beträgt die Frist sechs Wochen, für Straßenmusik eine Woche (§ 6 Abs. 2 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003). Ab mehr als 1.500 Personen ist zusätzlich ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept anzuschließen (§ 6a).

Was ist in Tirol eine Großveranstaltung?

Eine Veranstaltung, zu der mehr als 1.500 Besucher:innen oder Teilnehmer:innen gleichzeitig erwartet werden (§ 6a Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003). In diesem Fall ist der Anmeldung ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept anzuschließen, das unter anderem schriftliche Stellungnahmen des Rettungsdienstes und der örtlichen Feuerwehr enthält. Der Kurs zeigt, was hineingehört.

Bei welcher Behörde melde ich meine Veranstaltung in Tirol an?

Behörde ist Bürgermeister:in der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet - in der Stadt Innsbruck der Stadtmagistrat. Erstreckt sich die Veranstaltung über mehrere Gemeinden eines Bezirks, ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig, über mehrere Bezirke die Landesregierung (§ 25 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003).

Ist meine Firmenfeier oder mein Vereinsfest privat oder öffentlich?

Öffentlich ist eine Veranstaltung in Tirol, wenn auch Personen Zutritt haben, die nicht persönlich geladen wurden, oder wenn sie gegen Entgelt oder für einen wirtschaftlichen Vorteil stattfindet. Ein Vereinsfest ist auch dann öffentlich, wenn die Mitgliedschaft nur für die Teilnahme erworben wird (§ 2 Abs. 2 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003). Der Kurs zeigt die Grenzfälle an Beispielen.

Was passiert, wenn ich eine anmeldepflichtige Veranstaltung nicht anmelde?

Das ist eine Verwaltungsübertretung, die Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro verhängen (§ 32 Abs. 2 lit. a Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003). Im Schadensfall kommt eine erhöhte Haftung dazu. Der Kurs zeigt, wie Sie die Veranstaltung korrekt anmelden und die Berechtigung erhalten.

Brauche ich juristisches Vorwissen für den Kurs?

Nein. Der Kurs ist für Praktiker:innen gemacht: Prof. Vögl übersetzt die Rechtslage in verständliche Schritte für Ihre Veranstaltungsplanung.

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