Onlinekurs · Veranstaltungsrecht · Kärnten

Kärntner Veranstaltungs­gesetz - der Onlinekurs

Veranstaltungen rechtssicher umsetzen in Kärnten: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 - bewilligungspflichtig oder frei, Veranstaltungsstättengenehmigung und Haftung - bis zum Stand der Technik. Praxisnah erklärt von Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl.

3 Kapitel 2 h 30 min Video Kursunterlagen Teilnahmebestätigung

€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT) · € 349,- netto · Abwicklung über Digistore24 · sofortiger Kurszugang

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Warum es zählt

In Kärnten ist Ihre Veranstaltung entweder bewilligungspflichtig oder frei.

Das Kärntner Veranstaltungsgesetz unterscheidet zwei Wege: bewilligungspflichtige Veranstaltungen, etwa im Tourneebetrieb, und freie Veranstaltungen - alle übrigen. Diese Einordnung entscheidet, was Sie tun müssen.

Auch freie Veranstaltungen dürfen nur in genehmigten oder geeigneten Stätten stattfinden. Der Onlinekurs übersetzt das Kärntner Veranstaltungsgesetz in konkrete Schritte für Ihre Planung.

§ 6 · Bewilligung

Bewilligungspflichtig

Bestimmte Veranstaltungen brauchen eine Bewilligung - etwa Veranstaltungen im Tourneebetrieb mit baulichen oder technischen Einrichtungen.

§ 7 · Frei

Freie Veranstaltung

Alle Veranstaltungen, die keiner Bewilligung bedürfen, sind frei - dürfen aber nur in genehmigten oder geeigneten Stätten stattfinden.

§ 9 · Stätte

Stättengenehmigung

Veranstaltungsstätten können eine Genehmigung brauchen. Der Kurs zeigt, wann sie nötig ist und was eine Stätte geeignet macht.

Kärntner Veranstaltungsgesetz auf einen Blick

Freie Veranstaltung
Jede Veranstaltung ohne Bewilligungspflicht. Nur in genehmigten oder geeigneten Stätten, in geschlossenen Räumen von 6 bis 2 Uhr, sonst von 6 bis 24 Uhr (§ 7).
Bewilligung
Unter anderem für Veranstaltungen im Tourneebetrieb und mit mehr als 20.000 Besucher:innen insgesamt oder 20.000 gleichzeitig (§ 6 Abs. 1).
Antragsfrist
Je nach Art 14 Tage, 1 Monat oder 2 Monate vor Beginn bei der Behörde eingelangt. 2 Monate etwa für den Tourneebetrieb und für mehr als 20.000 Besucher:innen (§ 15 Abs. 1).
Behörde
Für freie Veranstaltungen die Gemeinde. Bewilligungen erteilt die Landesregierung, für Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 lit. i und j (etwa über die Zeiten freier Veranstaltungen hinaus) die Gemeinde (§ 19).
Strafe
Etwa eine bewilligungspflichtige Veranstaltung ohne Bewilligung: Geldstrafe bis 7.260 Euro, der Versuch ist strafbar (§ 30).

Rechtsgrundlage: Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 (K-VAG 2010), LGBl. Nr. 27/2011 in der geltenden Fassung. Gesetzestext im RIS · Stand: November 2026

Ihr Ergebnis

Das können Sie nach dem Kurs.

Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Sie, wenn Sie ...

  • ... in Kärnten ein Fest, Konzert, Vereinsfest oder eine Firmenveranstaltung planen.
  • ... wissen möchten, ob Ihre Veranstaltung bewilligungspflichtig oder frei ist.
  • ... wissen möchten, ob Ihr Event überhaupt unter das Kärntner Veranstaltungsgesetz fällt.
  • ... unsicher sind, ob Ihre Veranstaltungsstätte eine Genehmigung braucht oder geeignet ist.
  • ... Zweifel haben, ob Ihre Veranstaltung rechtlich wirklich privat ist - gerade bei Firmen- und Vereinsveranstaltungen.
  • ... Ihr Haftungsrisiko kennen und reduzieren möchten.
  • ... Rechtssicherheit für Ihre Planung möchten - ohne Jus-Studium.
Curriculum

In drei Kapiteln durch das Kärntner Veranstaltungsrecht.

2 Stunden 30 Minuten Videomaterial: vom allgemeinen Veranstaltungsrecht über das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 bis zum Stand der Technik.

01
Kapitel 1

Das österreichische Veranstaltungsrecht

Das Fundament: Wann ein Vorhaben rechtlich eine Veranstaltung ist und wofür Sie geradestehen.

  • Der Veranstaltungsbegriff und die Veranstaltungsarten
  • Welche Gesetze abseits des Veranstaltungsrechts zu beachten sind
  • Öffentlich oder privat: die Unterscheidung und ihre Folgen
  • Haftung auf drei Ebenen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
  • Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
  • Rollen und Zuständigkeiten: Veranstalter:in, Betreiber:in, Agentur
Kernkapitel
02
Kapitel 2

Das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010

Das Herzstück: die Kärntner Regeln von der Einordnung bis zur Durchführung.

  • Anwendungsbereich, Begriffe und allgemeine Erfordernisse
  • Bewilligungspflichtige und freie Veranstaltungen
  • Die Veranstaltungsstättengenehmigung
  • Persönliche Voraussetzungen und Pflichten der Veranstalter:innen
  • Behördenzuständigkeiten: Gemeinde und Landesregierung
  • Pflichten und drohende Strafen
03
Kapitel 3

Der Stand der Technik

Das Kärntner Veranstaltungsgesetz verweist auf den Stand der Technik. Hier lernen Sie, sicher damit umzugehen.

  • Bedeutung und Definition des Begriffs
  • Welche Auswirkungen er auf Ihre Veranstaltung hat
  • Wo Sie den Stand der Technik finden
  • Wie Sie ihn in der Praxis anwenden
Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl
Ihr Vortragender

Lernen Sie vom Experten für Veranstaltungsrecht.

Prof. Mag. Dr. Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf das Veranstaltungsrecht und beschäftigt sich seine gesamte berufliche Laufbahn mit dem österreichischen Veranstaltungsrecht.

Er ist Autor zahlreicher veranstaltungsrechtlicher Fachbücher, Vortragender an Universitäten und Fachhochschulen und als Gutachter tätig.

Veranstaltungsrecht Fachbuchautor Lehre an Universitäten und FHs Gutachter
Stimmen

Das sagen Teilnehmer:innen.

„Danke für die Möglichkeit, mir diesen Kurs anzusehen. Es waren viele informative und hilfreiche Aspekte dabei. Ich werde den Kurs gerne unseren Kunden empfehlen, für die das interessant wäre.“
- Mag. Doris B., Veranstaltungsstätte
Ihr Zugang

Das ist im Onlinekurs enthalten.

  • Videokurs mit 2 h 30 min Laufzeit in drei Kapiteln
  • Veranstaltungsrecht - Grundlagen
  • Das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 inkl. Bewilligung, freie Veranstaltungen und Stättengenehmigung
  • Stand der Technik
  • Kursunterlagen zum Download
  • Zeit- und ortsunabhängig lernen - am Desktop und mobil
  • Teilnahmebestätigung nach Abschluss
Einmalig
€ 418,80 inkl. 20 % USt (AT)
€ 349,- netto · für Unternehmen mit UID-Nummer
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FAQ

Häufige Fragen zum Kärntner Veranstaltungsgesetz.

Ist meine Veranstaltung bewilligungspflichtig oder frei?

Frei ist jede Veranstaltung, die nicht unter die bewilligungspflichtigen Veranstaltungen nach § 6 fällt (§ 7 Abs. 1). Bewilligungspflichtig sind etwa Veranstaltungen im Tourneebetrieb und Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besucher:innen insgesamt oder 20.000 gleichzeitig (§ 6 Abs. 1 Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010). Der Kurs ordnet Ihre Veranstaltung ein.

Wie früh muss ich in Kärnten eine Bewilligung beantragen?

Je nach Art der Veranstaltung spätestens 14 Tage, einen Monat oder zwei Monate vor Beginn. Zwei Monate gelten etwa für den Tourneebetrieb und für Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Besucher:innen. Maßgeblich ist, wann der Antrag bei der Behörde einlangt (§ 15 Abs. 1 Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010). Freie Veranstaltungen brauchen keine Bewilligung.

Was ist eine freie Veranstaltung?

Eine freie Veranstaltung ist jede Veranstaltung, die keiner Bewilligung nach § 6 bedarf. Sie darf nur in genehmigten oder geeigneten Veranstaltungsstätten stattfinden und nur zu bestimmten Zeiten: in geschlossenen Räumen von 6 bis 2 Uhr, sonst von 6 bis 24 Uhr (§ 7 Abs. 2 Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010). Reicht sie in die Nachtstunden darüber hinaus, ist sie bewilligungspflichtig (§ 6 Abs. 1 lit. j).

Braucht die Veranstaltungsstätte eine Genehmigung?

Veranstaltungsstätten können einer Genehmigung bedürfen (§ 9 Veranstaltungsstättengenehmigung). Auch freie Veranstaltungen dürfen nur in genehmigten oder geeigneten Stätten stattfinden. Der Kurs erklärt, wann eine Genehmigung der Stätte erforderlich ist.

Ist meine Firmenfeier oder mein Vereinsfest privat oder öffentlich?

Öffentlich ist in Kärnten jede allgemein zugängliche Veranstaltung, etwa in Gastgewerbebetrieben oder Vereinslokalen. Nicht allgemein zugänglich sind Veranstaltungen ausschließlich für persönlich geladene Gäste, etwa im privaten Haushalt, bei Familienfeiern oder Betriebsfeiern. Ein Vereinsfest ist öffentlich, wenn die Mitgliedschaft nur für die Teilnahme erworben wird (§ 2 Abs. 2 Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010).

Brauche ich juristisches Vorwissen für den Kurs?

Nein. Der Kurs ist für Praktiker:innen gemacht: Prof. Vögl übersetzt die Rechtslage in verständliche Schritte für Ihre Veranstaltungsplanung.

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